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Präambel

Die Firma AVC-Büsum ist lediglich Vermittler des Mietvertrages zwischen dem Mieter und dem Eigentümer als Vermieter des Objektes

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AGB

§1 Abschluss des Beherbergungsvertrages
Der Beherbergungsvertrag mit dem Eigentümer kommt mit der Buchungs-bestätigung zustande, welche die AVC-Büsum als Vertreter des Eigentümers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung über-nommen hat.

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
Die vom Vermittler geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot. Die im Buchungsangebot bzw. im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zusatzleistungen wie Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten, Kur-karten und Reiserücktrittskostenversicherung sind nicht im Preis enthalten. Ein Teil der Wohnungen verfügt über Telefon, das am Ende des Urlaubs nach Einheiten verrechnet wird. Kurkarten sind in der Regel bei Anreise geschrieben und sind gleich zu entrichten. Die Zahlung des Mietzinses hat bis 1 Woche vor Anreise durch Überweisung auf das im Angebot angegebene Konto oder spätestens am Anreisetag im Büro der AVC-Büsum zu erfolgen.

§ 3 Rücktritt
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Vermittler muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20 %, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal 30 %, bei Übernachtung mit Vollpension pauschal 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Im Falle einer Stornierung erhebt die AVC-Büsum eine pauschale Stornogebühr i. H. v. 35,00 Euro. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der AVC-Büsum ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Rücktrittserklärung ist an die AVC-Büsum zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für Reiseabbrüche.

Buchen ohne Risiko:
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
Wenn eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen, z.B. Krankheit oder Unfall nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss, dann schützt die Reisekostenrücktrittsversicherung vor den finanziellen Folgen.

Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

  1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der AVC-Büsum in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Ferner ist der AVC-Büsum berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
    •  höhere Gewalt oder andere vom AVC-Büsum nicht zu vertretende Tatsachen die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder Zwecks, gebucht werden
    • der AVC-Büsum begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Quartiers den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Quartiers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.

§ 4 Nichtbereitstellen der Beherbergungsleistung
Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht der AVC-Büsum dem Gast gegenüber.

Stand Oktober 2007

§ 5 Mängel der Beherbergungsleistung
Der Vermittler haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermittler oder dessen Beauftragten den Mangel umgehend (innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird dieser Abhilfe nicht nachgekommen bzw. keine Alternativ-Unterkunft angeboten, so ist ein Rücktritt des Gastes zulässig.

§ 6 Haftung
Die AVC-Büsum haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.
Die vertragliche Haftung der AVC-Büsum für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) und für die der Vermittler oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grobe fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht.
Der Vermittler haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportver-anstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die aus-drücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§ 7 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat das gemietete Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden die durch ihn oder Mitreisende verursacht wurden sofort (innerhalb von 24 Stunden) zu melden und gegebenenfalls für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungs-störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung bei-zutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl darf nicht ohne Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages oder einer Mehrvergütung führen.
Die Mitnahme von Haustiere, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der AVC-Büsum und im Falle einer solchen kostenpflichtigen Vereinbarung, nur im Rahmen der zur Art, Größe und Anzahl des Tieres / der Tiere gemachten Angaben gestattet.
Das Objekt ist bei Abreise „besenrein“ mit abgewaschenem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen.
Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten Schlüssel vollzählig bis 10.00 Uhr im Büro der AVC-Büsum (Heider Straße 8) abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel werden auf Kosten des Gastes Ersatzschlüssel angefertigt.

§ 8 An- und Abreisezeiten
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag frühestens um 15.00 Uhr und endet am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr soweit nichts anderes mit dem Vermittler vereinbart wurde.
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermittler über einen späteren Anreisezeitpunkt rechtzeitig zu informieren. Wird dieses unterlassen, ist der Vermittler berechtigt, das gebuchte Ferienobjekt bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu vermieten.

§ 9 Preise und Objektangaben
Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Printmedien sind unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben.
Die auf der Webseite und in anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen der Eigentümer. Irrtümer sind hier nicht ausgeschlossen.

§ 10 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastauf-nahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.

§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermittler ist ausschließlich der Sitz des Vermittlers. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Meldorf.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermittlers der Sitz des Vermittlers vereinbart.

§ 12 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
 

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BUCHUNGS-HOTLINE
Tel. 0 48 34 - 91 91
Mo-Sa von 9.00-17.00 Uhr

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Appartement Vermietung Clausen (AVC-Büsum) - Am Oland 1 - 25761 Büsum - Tel. (0 48 34) 91 91 - Fax (0 48 34) 20 50 - info@avc-buesum.de

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