§ 5 Mängel der Beherbergungsleistung
Der Vermittler haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermittler oder dessen Beauftragten den Mangel umgehend (innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wird dieser Abhilfe nicht nachgekommen bzw. keine Alternativ-Unterkunft angeboten, so ist ein Rücktritt des Gastes zulässig.
§ 6 Haftung
Die AVC-Büsum haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.
Die vertragliche Haftung der AVC-Büsum für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) und für die der Vermittler oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grobe fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht.
Der Vermittler haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportver-anstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die aus-drücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 7 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat das gemietete Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden die durch ihn oder Mitreisende verursacht wurden sofort (innerhalb von 24 Stunden) zu melden und gegebenenfalls für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungs-störungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung bei-zutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl darf nicht ohne Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages oder einer Mehrvergütung führen.
Die Mitnahme von Haustiere, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit der AVC-Büsum und im Falle einer solchen kostenpflichtigen Vereinbarung, nur im Rahmen der zur Art, Größe und Anzahl des Tieres / der Tiere gemachten Angaben gestattet.
Das Objekt ist bei Abreise „besenrein“ mit abgewaschenem Geschirr und entsorgtem Müll zu verlassen.
Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten Schlüssel vollzählig bis 10.00 Uhr im Büro der AVC-Büsum (Heider Straße 8) abzugeben. Bei Verlust der Schlüssel werden auf Kosten des Gastes Ersatzschlüssel angefertigt.
§ 8 An- und Abreisezeiten
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag frühestens um 15.00 Uhr und endet am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr soweit nichts anderes mit dem Vermittler vereinbart wurde.
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermittler über einen späteren Anreisezeitpunkt rechtzeitig zu informieren. Wird dieses unterlassen, ist der Vermittler berechtigt, das gebuchte Ferienobjekt bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu vermieten.
§ 9 Preise und Objektangaben
Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Printmedien sind unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben.
Die auf der Webseite und in anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen der Eigentümer. Irrtümer sind hier nicht ausgeschlossen.
§ 10 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastauf-nahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermittler ist ausschließlich der Sitz des Vermittlers. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Meldorf.
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermittlers der Sitz des Vermittlers vereinbart.
§ 12 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.